Wenn Kinder in ihrer körperlichen, geistigen oder sozialen Entwicklung gegenüber Gleichaltrigen zurückstehen und/oder Schwierigkeiten in der Alltagsbewältigung haben, ist eine Überweisung zur Ergotherapie notwendig z.B. bei:
- Entwicklungsverzögerungen
- Verhaltensauffälligkeiten
- Lernproblemen und Teilleistungsstörungen
- Störungen der Feinmotorik
- Bewegungsstörungen oder motorischer Behinderung
- Wahrnehmungsstörungen – Störungen der sensorischen Integration
- Sinnes- und Mehrfachbehinderungen
- angeborenen Behinderungen, z.B. Morbus Down, Fehlbildungen, geistiger Behinderung u.a.
- chronischen Erkrankungen, z.B. Muskelerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen u.a.
- Verletzungsfolgen wie Schädel-Hirn-Trauma, Verbrennung, Amputation, Operationen an der Hand u.a.